Drei von sieben Windkraftzonen abgelehnt (13.04.2016 10:59:26)

Westfalenpost / Lokalausgabe

13.04.2016

Brilon. Der Rat der Stadt Brilon befasst sich am Donnerstag erneut mit dem Thema Windkraft. Von den ursprünglich sieben vorgesehenen Konzentrationszonen bleiben aber jetzt nur noch vier übrig.

Von den sieben bisher vorgesehenen Windkraft-Konzentrationszonen im Briloner Stadtgebiet hat die Untere Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises die Zonen 2, 4, und 7 „aufgrund erheblicher Artenschutzkonflikte und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes“ abgelehnt. Deshalb wird sich der Rat der Stadt am morgigen Donnerstag, 14. April, 18 Uhr, damit beschäftigen, welche Auswirkungen das auf die Grundzüge der städtischen Planung hat.

Reduzierte Flächenauswahl

Die Flächen werden durch diese Entscheidung „faktisch in den Status harter Tabubereiche überführt“, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage zu der Ratssitzung. Nicht mehr für Windkraft in Frage kommt demnach die Konzentrationszone zwei (westlich von Scharfenberg angrenzend an das Glennetal), wo zwei Potenzialflächen vorgesehen waren. Auch die Zone vier im Grenzbereich zu Bad Wünnenberg im Nordosten von Alme fällt damit faktisch aus der Planung heraus. Ebenso die Konzentrationszone sieben an der Stadtgebietsgrenze zu Marsberg (östlich von Messinghausen und südlich der B7).

Als Ersatzflächen hat die Untere Landschaftsbehörde vorgeschlagen, auf Potenzialflächen im Bereich Hoppenberg/Raumberg zwischen Brilon, Scharfenberg und
Wülfte und im Bereich nördlich von Madfeld (Prinzknapp) zurückzugreifen. Diesen Bereich möchte die Stadt Brilon jedoch „aufgrund höher gewichtiger Belange“ nicht als Konzentrationszonen festlegen.

Beschluss-Vorschlag

Im Rahmen der Gesamtplanung muss die Stadt sicher stellen, dass der Windenergie entsprechend der Forderung des Bundes Verwaltungsgerichts „substanzieller Raum“ zur Verfügung gestellt wird. Nach Wegfall der drei Zonen bleiben Konzentrationsflächen von 1019 Hektar übrig. Aus Sicht der Verwaltung reichen diese Flächen aus, um diesen Anspruch zu erfüllen.

Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, die auf vier Zonen reduzierte Flächenauswahl zu beschließen, um so das Verfahren zur 97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans weiterführen zu können. Dies erfordert allerdings eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durch erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung

Außerdem müssen dann erneut die zuständigen Behörden, Nachbargemeinden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt werden. Damit könnte, wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt, voraussichtlich Ende April begonnen werden.

Wenn alles nach Plan läuft, könnte die Flächennutzungsplanänderung dann eventuell im November bekannt gemacht werden. Die Stadt würde dementsprechend beim Hochsauerlandkreis beantragen, bereits vorliegende Genehmigungsanträge bis Ende November weiterhin zurück zu stellen.

Weitere Informationen und Karten

Die kompletten Sitzungsunterlagen mit entsprechenden Kartendarstellungen kann man im Internet im Ratsinformationssystem der Stadt Brilon einsehen.

Jutta Klute


 
 
 
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